Fragen & Antworten
Hier haben wir die gängigsten und wiederkehrenden Fragen zu unserem neuen Gutscheinsystem gesammelt und beantwortet. Wir sammeln weiterhin alle uns übermittelten Fragen und erweitern diese Liste regelmäßig.
Sie können Gutscheine der Kaufmannschaft direkt hier in unserem Online-Shop rund um die Uhr kaufen und derzeit nur im Büro des Tourismusverbandes (TVB) Naturparkregion Reutte im Untermarkt.
Wir möchten darauf Hinweisen und bitten gleichzeitig um Verständnis, dass Gutscheine im Büro des TVBs nur elektronisch bezahlt können werden können und kein Bargeld angenommen wird. Dies hat haftungs- als auch verwaltungstechnische Gründe.
Ja, Sie können problemlos mehrere Gutscheine gleichzeitig online erwerben.
Im Onlineshop können Sie den Kauf per Debit- und Kreditkarte als auch "Klarna Sofortüberweisung" bezahlen. Wir arbeiten aber an weiteren Möglichkeiten.
Wir möchten darauf Hinweisen und bitten gleichzeitig um Verständnis, dass Gutscheine im Büro des TVBs nur elektronisch mittels Debit- und Kreditkarte bezahlt werden können und kein Bargeld angenommen wird. Dies hat haftungs- als auch verwaltungstechnische Gründe.
Die Zahlungsmöglichkeiten laufen - wie bei allen anderen Onlineshops auch - über eine übliche und sichere httpS-Verbindung, die nach dem aktuellen Stand der Technik verschlüsselt ist, als auch eine gesetzlich vorgeschriebene 2-Faktor-Freigabe zwischen unserem und Ihrem Zahlungsanbieter aktiviert ist, um Ihren Einkauf so sicher wie möglich zu machen.
Unsere Kaufmannschaftsgutscheine können Sie bei allen am Gutscheinsystem teilnehmenden(!) Mitgliedern in der Region einlösen. Man kann sie aber nicht bei Filialisten in deren anderen Filialen außerhalb der Region einlösen.
Hier finden Sie unsere vollständige Mitgliederliste mit einem Symbol als auch Filter um schnell einen Überblick zu bekommen, welche in welchen Mitgliedsbetrieben das Einlösen von Gutscheinen möglich ist.
Nein, die Gutscheine können nur direkt in den Geschäften teilnehmender Mitgliedsbetriebe eingelöst werden.
Nein, unsere teilnehmenden Mitglieder verlangen keinen Mindesteinkaufswert. Die Gutscheine sind jederzeit anwendbar, das Restguthaben bleibt im Gutschein gespeichert und kann beim nächsten Einkauf verbraucht werden.
Nein, Sie bekommen für den Kauf von Kaufmannschaftsgutscheinen keine Weihnachtslose dazu. Werden Gutscheine in einem Mitgliedsbetrieb eingelöst, dann bekommt der Gutschein einlösende von diesem Mitgliedsbetrieb Weihnachtslose für den Wert seines Einkaufes.
Das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein gespeichert und kann beim nächsten Einkauf wie gewohnt bei allen Mitgliedsbetrieben eingelöst werden. Darum empfehlen wir einen Gutschein immer wieder mit zu nehmen und zu behalten, zumindest solange bis er aufgebraucht ist und ihn anschließend zu entsorgen.
Da die Banken den Ausbezahlvorgang der alten Papiergutscheine an teilnehmende Mitgliedsbetriebe aus rechtlichen Gründen nicht mehr unterstützen können, waren es notwendig auf ein neues und dann gleich digitales Gutscheinsystem umzustellen. Deswegen können die alten, reinen Papiergutscheine seit Oktober 2023 nicht mehr erworben werden.
Die alten, reinen Papiergutscheine verlieren aber dennoch nicht ihre Gültigkeit! Sie können diese noch bis Ende Juni 2024 in den Mitgliedsbetrieben einlösen, danach geht das aus genannten Gründen nicht mehr.
ABER, wir haben bereits eine Lösung ausgearbeitet, sodass Sie die alten Papiergutscheine in neue, digitale umtauschen können - Informationen folgen in Bälde.
Beim alten Papier-Gutscheinsystem war es technisch nicht möglich, kleine Teileinlösungen von Beträgen einlösen zu können. Somit war dies auf Kulanz(!) bei manchen teilnehmenden Mitgliedsbetrieben im Zuge eines Einkaufs möglich, aber nicht(!) vorgesehen.
Da bei den neuen, digitalen Gutscheinen jetzt auch Teilbeträge eingelöst werden können, ist ein Ausbezahlen des Restguthabens definitiv nicht mehr vorgesehen.
Sollten Sie ein gewerbliches Unternehmen/Betrieb sein, welches Gutscheine in einer größeren Summe (ab EUR 5.000,-) bestellen möchte, so können wir Ihnen anbieten sich direkt an uns zu wenden. Sie können dann entweder einen Firmenzugang zum Gutscheinsystem (für wiederkehrende Einkäufe) beantragen oder aber wir bieten Ihnen die Abwicklung per E-Mail mit Rechnungslegung via Ihrer Überweisung an.
Bitte schreiben Sie dazu ein kurzes E-Mail an rechnungen@kaufmannschaft-reutte.at und teilen uns Ihr Anliegen mit. Wir unterstützen Sie gerne!
Sollten Sie aber unter der genannten Summe bestellen möchten, so wäre der beste Weg ganz normal im Onlineshop zu bestellen insofern Sie Ihren Kreditkartenrahmen kennen. Sie erhalten ebenso eine automatisierte Rechnung zum Ausdruck und Ablegen in Ihrer Buchhaltung.
Egal welcher Weg verwendet wird, wir bedanken uns herzlich im Namen aller Kaufmannschaftsmitglieder für Ihre Unterstützung der heimischen Wirtschaft und deren Arbeitsplätzen!
Generell haben Gutscheine eine Gültigkeit über 30 Jahre ab dem Erwerbsdatum und verfallen deswegen nicht so einfach.
Die bestehenden Gutscheine des alten Papiersystems können allerdings nur noch bis Ende Juni 2024 bei den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben eingelöst werden. Danach werden nur noch digitale Gutscheine akzeptiert, weil die Banken diesen Vorgang des Bezahlens aus rechtlichen Gründen nicht mehr unterstützen dürfen.
Aber wir arbeiten bereits an einer Lösung um diese alten Gutscheine in neue, digitale umtauschen zu können - Informationen folgen in Bälde.
- Plastikkarten als Gutscheinlösung wären ein Wegwerfprodukt und hier kommt der Umweltaspekt zum Tragen
- Gutscheine als Plastikkarten könnten nicht rund um die Uhr von jedermann bezogen werden
- Verwaltungs-/Handlings-Aufwand wäre weitaus größer
- Generell wäre eine Plastikkartenlösung wesentlich teurer, was durch die Betriebe zu tragen gewesen wäre
Schade, dass Sie eine Beschwerde an uns richten müssen, aber wir nehmen jede eingehende Beschwerde ernst und werden uns darum kümmern.
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular zur Gänze aus, wir melden uns dann in Kürze bei Ihnen: